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   LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15   

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https://dejure.org/2016,9028
LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15 (https://dejure.org/2016,9028)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2016 - 14 Sa 745/15 (https://dejure.org/2016,9028)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15 (https://dejure.org/2016,9028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG; § 102 Abs. 3 BetrVG; § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum dauerhaften Rückgang des Arbeitsumfangs; Unbegründeter Antrag auf Prozessbeschäftigung bei unzureichender Angabe von Gründen im Widerspruch des Betriebsrats

  • IWW

    § 1 Abs. 2 KSchG, § ... 1 Abs. 3 KSchG, § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG, § 102 Abs. 3 BetrVG, § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG, § 102 Abs. 5 BetrVG, §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 GG, §§ 45 IV ArbGG, 132 IV GVG, § 102 Abs. 3, 5 BetrVG, § 940 ZPO, §§ 97, 92 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum dauerhaften Rückgang des Arbeitsumfangs; Unbegründeter Antrag auf Prozessbeschäftigung bei unzureichender Angabe von Gründen im Widerspruch des Betriebsrats

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BetrVG § 102 Abs. 5
    Auftragsverlust; allgemeiner Weiterbeschäftigungsantrag; Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum dauerhaften Rückgang des Arbeitsumfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
    Der Arbeitgeber hat den dauerhaften Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, indem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (zu allem Vorstehenden BAG 23.02.2012 - 2 AZR 482/11 - Rz. 15 ff.).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
    Soweit der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 27.02.1985 (- GS 1/84 -) einen allgemeinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses anerkennt, überschreitet dies die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung und verstößt damit gegen Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. LAG Niedersachsen 07.02.1986, DB 1986, 1126; LAG Köln 26.09.1986, NZA 1987, 158; LAG Sachsen-Anhalt, 16.03.1993 - 2 Sa 173/92 - ablehnend auch Gamillscheg, Anmerkung zu EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
    Zwar ist auch im Rahmen des insbesondere in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Grundsatzes der Gewaltenteilung die richterliche Rechtsfortbildung anerkannt (vgl. BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65 - "Soraya", BVerfGE 34, 269, 287 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] = AP 21 zu Art. 2 GG ; vgl. auch §§ 45 IV ArbGG , 132 IV GVG ).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
    Soweit der Betriebsrat sich auf § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG bezieht, hat er keine Arbeitnehmer konkret benannt oder anhand abstrakter Merkmale bestimmbar gemacht (vgl. BAG 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - ), sondern allgemein auf mehr Arbeitsplätze in der Abteilung und auf andere Arbeitsplätze in der mechanischen Werkstatt nach Schulungen und Einarbeitung verwiesen.
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
    Vergleichbar sind sämtliche Arbeitnehmer, deren Aufgaben der Arbeitgeber dem Gekündigten kraft seines Direktionsrechts übertragen könnte ( BAG 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 - Rz. 37).
  • LAG Köln, 26.09.1986 - 4 Sa 696/86

    Beschäftigungspflicht; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutzprozeß;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15
    Soweit der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 27.02.1985 (- GS 1/84 -) einen allgemeinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses anerkennt, überschreitet dies die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung und verstößt damit gegen Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. LAG Niedersachsen 07.02.1986, DB 1986, 1126; LAG Köln 26.09.1986, NZA 1987, 158; LAG Sachsen-Anhalt, 16.03.1993 - 2 Sa 173/92 - ablehnend auch Gamillscheg, Anmerkung zu EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 ).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Aufgrund der sowohl in früherer Zeit (LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86, juris LS; LAG Niedersachsen vom 7. Februar 1986 - 3 Sa 101/85, juris LS 3; ArbG Nienburg vom 7. Januar 1986 - 2 Ga 17/85, juris OS; ArbG Koblenz vom 21. Mai 1987 - 1 Ca 253/87, juris LS) als auch in jüngerer Zeit wieder aufkommenden (LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15, juris Rn. 30 ff.; ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49; ArbG Dessau-Rosslau vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09, juris Rn. 56 ff.) Ablehnung der Rechtsprechung des Großen Senats sowie der fehlenden Grundlage und Notwendigkeit einer richterrechtlichen Korrektur kann auch nicht auf eine Begründung durch "Gewohnheitsrecht" zurückgegriffen werden (so aber LAG Baden-Württemberg a. a. O.).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Aufgrund der sowohl in früherer Zeit (LAG Köln vom 26. September 1986 - 4 Sa 696/86, juris LS; LAG Niedersachsen vom 7. Februar 1986 - 3 Sa 101/85, juris LS 3; ArbG Nienburg vom 7. Januar 1986 - 2 Ga 17/85, juris OS; ArbG Koblenz vom 21. Mai 1987 - 1 Ca 253/87, juris LS) als auch in jüngerer Zeit wieder aufkommenden (LAG Niedersachsen vom 10. Februar 2016 - 14 Sa 745/15, juris Rn. 30 ff.; ArbG Nienburg vom 15. Mai 2014 - 2 Ca 28/14, juris Rn. 49; ArbG Dessau-Rosslau vom 18. Juni 2009 - 10 Ca 77/09, juris Rn. 56 ff.) Ablehnung der Rechtsprechung des Großen Senats sowie der fehlenden Grundlage und Notwendigkeit einer richterrechtlichen Korrektur kann auch nicht auf eine Begründung durch "Gewohnheitsrecht" zurückgegriffen werden (so aber LAG Baden-Württemberg a. a. O.).
  • ArbG Düsseldorf, 16.02.2018 - 14 Ca 4891/17
    a) Der Arbeitnehmer hat nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG (GS), 27.02.1985 - GS 1/84; krit. etwa LAG Niedersachsen, 10.02.2016 - 14 Sa 745/15) einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits, wenn er in erster Instanz mit seinem Kündigungsschutzantrag obsiegt.
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